Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Automate Works, Daniel Hanke, Gottlob-Schneider-Straße 37, 76275 Ettlingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Automatisierungs- und Beratungsdienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prozessautomatisierung mittels KI-Technologie (insbesondere MCP – Model Context Protocol), einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Analyse bestehender Geschäftsprozesse
  • Konzeption und Implementierung von Automatisierungslösungen
  • Integration in bestehende IT-Systeme des Auftraggebers
  • Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers
  • Laufende Wartung und Optimierung der Automatisierungen

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.

(2) Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gliedern sich die Kosten in:

  • Einmalige Setup-Gebühr für die Implementierung
  • Monatliche Nutzungsgebühr für laufende Automatisierungen

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die einmalige Setup-Gebühr ist nach Abnahme der Implementierung fällig. Die monatliche Nutzungsgebühr ist jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 6 Testphase und Geld-zurück-Garantie

(1) Der Auftraggeber hat ab Bereitstellung der Automatisierung eine Testphase von 30 Tagen.

(2) Ist der Auftraggeber innerhalb der Testphase mit der Leistung nicht zufrieden und kann eine Zeitersparnis von mindestens 5 Stunden pro Woche nicht nachgewiesen werden, erstattet der Auftragnehmer die bereits gezahlte monatliche Nutzungsgebühr vollständig zurück.

(3) Die Erstattung der einmaligen Setup-Gebühr ist von der Geld-zurück-Garantie ausgenommen.

(4) Die Geld-zurück-Garantie setzt voraus, dass der Auftraggeber die Automatisierung während der Testphase bestimmungsgemäß eingesetzt und die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die monatliche Nutzungsgebühr wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werdenden Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.

(4) Der Auftragnehmer verwendet die Daten des Auftraggebers nicht zum Training von KI-Modellen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden, die auf Fehler der Automatisierung zurückzuführen sind, ist auf 100.000 Euro pro Schadensfall begrenzt, sofern der Auftragnehmer den Fehler zu vertreten hat.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

(2) Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser Mängel unverzüglich schriftlich anzeigt.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Automatisierungen ein.

(2) Individuelle Konfigurationen und Anpassungen, die speziell für den Auftraggeber erstellt wurden, verbleiben bei Vertragsende beim Auftraggeber.

(3) Die zugrunde liegende Technologie und allgemeine Methoden des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen), berechtigen beide Parteien, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Beide Parteien werden sich über das Ereignis unverzüglich informieren.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Februar 2025